Nutzung des Schulio Testzugangs

Zuletzt aktualisiert am 19.02.2024

Zusätzlich zu diesen Erklärungen gelten unsere Allgemeine Informationen zum Datenschutz.

Lizenzvereinbarung

Jonas Hiptmair gewährt den Nutzer*innen einen kostenfreien Testzugang zum Verleihsystem für unbestimmte Zeit.

Diese Lizenz gilt ausschließlich zum Testen des Verleihsystems und darf nicht zur langfristigen Verwaltung der Bibliotheksdaten verwendet werden.

Jegliche Nutzung des Testzugangs für andere als die zugelassenen Zwecke ist strengstens untersagt.

Jonas Hiptmair behält sich das Recht vor, den Testzugang jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu deaktivieren.

Jegliche Form und jeder Versuch der Dekompilierung und des reverse engineerings (Gewinnung von Quellcode) durch den Anwender sind nicht gestattet.

Sämtliche Rechte an Schulio, insbesondere alle daran bestehenden Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechte, verbleiben ausschließlich bei Jonas Hiptmair.

Datenverarbeitung

Durch die Nutzung des Schulio Testzugangs erklären sich die Nutzerinnen damit einverstanden, dass ihre Daten gemäß den Auftragsverarbeitervereinbarungen verarbeitet werden.

Zur Bereitstellung des Testzugangs und zur Unterstützung der Dienstleistungen von Schulio kann die Datenverarbeitung durch Subauftragnehmer erfolgen. Als Subauftragnehmer für die Datenverarbeitung fungiert Netcup DE. Durch die Nutzung des Testzugangs stimmen die Nutzerinnen der Datenverarbeitung durch Netcup DE zu.

Haftungsausschluss

Die Nutzung des Schulio Testzugangs erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzer*innen.

Schulio übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung des Testzugangs entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder finanzielle Verluste.

Schlussbestimmungen

Auf alle Rechtsfragen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der nationalen und europäischen Kollisionsnormen anzuwenden.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 4292 Kefermarkt, Österreich, sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diesfalls verpflichten sich die Vertragsparteien, die ungültige Bestimmung soweit gesetzlich zulässig durch eine Bestimmung zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt sinngemäß für allfällige Lücken in diesem Vertrag.

Indem die Nutzer*innen den Schulio Testzugang nutzen, bestätigen sie, dass sie diese Vereinbarungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.